Studium und Lehre
Unser allgemeines Vorlesungsprogramm finden Sie in den folgenden Auflistungen. Informationen bezüglich der angebotenen Vorlesungen dieses Semesters sowie der Schwerpunktseminare folgen darunter.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Die Vorlesung behandelt den Pflichtfachstoff des Handels- und Gesellschaftsrechts nach § 11 Abs. 2 JAG NRW.
Im Handelsrecht sind dies "im Überblick" aus dem 1. Buch des HGB die Abschnitte 1 bis 5 (Kaufleute, Handelsregister, Handelsfirma, Prokura und Handlungsvollmacht) und aus dem 4. Buch des HGB die Abschnitte 1 und 2 (allgemeine Vorschriften über Handelsgeschäfte, Handelskauf).
Im Gesellschaftsrecht sind dies "im Überblick" aus dem 2. Buch des HGB die Abschnitte 1 und 2 (Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft) und aus dem Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Abschnitte 1 bis 3 (Errichtung der Gesellschaft, Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter sowie Vertretung und Geschäftsführung). Das Gesellschaftsrecht im Übrigen (insbesondere das Recht der Kapitalgesellschaften, Umwandlungsrecht usw.) ist Stoff einer Vertiefungsvorlesung im SPB Unternehmensrecht.
Die Vorlesung hat nach der Prüfungsordnung einen Wert von 3 SWS. Als Unterrichtsstunden werden vom Beginn der Vorlesungszeit an zunächst vier Stunden je Woche angeboten. Dadurch ändert sich aber nichts an dem 3 SWS-Wert der Vorlesung; das Angebot mit 4 Unterrichtsstunden je Woche bedeutet vielmehr ein Teil-Verblockung der 3 SWS während der ersten 3/4 des Semesters.
Handelsbilanzrecht
In der Vorlesung werden zunächst die Rechtsquellen des nationalen Bilanzrechts (einschließlich eines kurzen Exkurses zur rechtlichen Qualität der IFRS) und die Querverbindungen zum Gesellschaftsrecht behandelt. Es folgt eine eingehende Darstellung der Grundbegriffe und Grundprinzipien der Bilanzierung nach HGB sowie des Systems von Bilanz und Buchführung. Anschließend werden einzelne spezielle Bilanzierungsfragen vertiefend erörtert.
Es werden keine Vorkenntnisse aus den Bereichen Buchführung und Bilanzierung vorausgesetzt. Hilfreich sind jedoch Kenntnisse im Recht der Personen- und der Kapitalgesellschaften
Bilanzsteuerrecht
Die Vorlesung beschäftigt sich mit den rechtlichen Vorgaben für die steuerliche Gewinnermittlung. Behandelt werden insbes. §§ 4 - 7k EStG sowie die durch die Maßgeblichkeit relevanten Vorgaben der §§ 238 ff. HGB. Besprochen werden Grundlagen sowie Ansatz- und Bewertungsfragen der sog. Steuerbilanz sowie die sog. steuerlichen Ersatzrealisationstatbestände.
Grundkurs Steuerrecht
Die Vorlesung gibt im ersten Teil eine Einführung in das Steuerrecht. Dargestellt wird, was Steuern sind, welche verschiedenen Steuerarten es gibt und wie diese sich systematisieren lassen. Sodann werden eingehend die EU- und verfassungsrechtliche Grundlagen des Steuerrechts behandelt.
Der zweite Teil der Vorlesung gibt eine Einführung in das Körperschaftsteuerrecht. Die KSt ist die klassische Steuer der Kapitalgesellschaften (und anderer Körperschaften). Behandelt werden die Grundlagen des sog. Körperschaftsteuersystems (insbes. Trennunsprinzip; KSt der Körperschaft und Besteuerung der Anteilsinhaber / Gesellschafter; Systeme zur [Teil-] Entlastung von Ausschüttungen im Hinblick auf die körperschaftsteuerliche Vorbelastung), sodann Fragen des Steuersubjekts (wer ist KSt-pflichtig) und ausgewählte Aspekte der körperschaftsteuerlichen Einkommensermittlung (was wird besteuert; insbes.: wie sind Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern steuerrechtlich zu würdigen).
Die Vorlesung ist offen für Studierende der Rechtswissenschaft (namentlich der Schwerpunktbereiche 10: Steuerrecht und Bilanzrecht sowie 1: Unternehmensrecht) und für Studierende der Wirtschaftswissenschaften. Für den zweiten Teil der Vorlesung sind Vorkenntnisse im Einkommen- und Bilanzsteuerrecht hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Das für die Abschlussklausur Nötige wird in der Vorlesung besprochen.
Kapitalmarktrecht
Im Rahmen der Vorlesung werden Grundlagen des Kapitalmarktrechts dargestellt. Im Anschluss an eine allgemeine Einführung werden praktische Rechtsprobleme vor dem Hintergrund typischer Transaktionsformen (Börsengänge, Kapitalerhöhung etc.) dargestellt. Die Veranstaltung vermittelt zugleich einen Eindruck über die Tätigkeit der Transaktionsbeteiligten (Anwalt, Inhouse-Counsel, Mitarbeiter einer Investmentbank)
Themen
• Grundlagen des Kapitalmarktrechts
• Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
• Aktienemissionen (Börsengang, Kapitalerhöhungen etc.)
• Anleihen, Wandel- und Optionsanleihen, Umtauschanleihen
• Emissionsbegleitende Vereinbarungen (Übernahmevertrag, Konsortialvertrag)
• Prospekt, Prospekthaftung
• Insiderrecht, Ad-hoc-Publizität, Marktmanipulatio
Konzernrecht
Die Vorlesung Konzernrecht richtet sich insbesondere an Studenten der Wahlfachgruppe, Masterstudenten und Wirtschaftsjuristen. Der Schwerpunkt liegt auf dem Aktien- und GmbH-Konzernrecht. Grundkenntnisse im Kapitalgesellschaftsrecht sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Am Ende des Semesters wird eine Klausur angeboten.
Vertiefung Gesellschaftsrecht
Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht (mit Bewertungsrecht)
Vorlesungen - SS 2022
Grundkurs Steuerrecht (Prof. Dr. Joachim Hennrichs)
- Montags, 16:00 - 17:30 Uhr, HS XVIIa
- Beginn der Veranstaltung: 04.04.2022
- Klausurtermin: noch nicht festgesetzt
Handelsbilanzrecht (Prof. Dr. Joachim Hennrichs)
- Dienstags, 16:00 - 17:30, HS XVIIa
- Beginn der Veranstaltung: 05.04.2022
- Klausurtermin: noch nicht festgesetzt
Handels und Gesellschaftsrecht (PD. Dr. Moritz Pöschke, LL.M. (Harvard))
- Donnerstags, 14:00 - 17:30 Uhr, HS A1
- Beginn der Veranstaltung: 07.04.2022
- Klausurtermin: noch nicht festgesetzt
Konzernrecht (Prof. Dr. Jochen Vetter)
- Mittwochs, 17:45 - 19:15 Uhr, virtuelle Veranstaltung
- Beginn der Veranstaltung: 06.04.2022
- Klausurtermin: noch nicht festgesetzt
Kapitalmarktrecht (Prof. Dr. Michael Schlitt)
- Freitags, 16:00 - 17:30 Uhr, HS VIIa
- Beginn der Veranstaltung: 07.04.2022
- Klausurtermin: noch nicht festgesetzt
Schwerpunktbereichsseminare
Die Vergabe der Schwerpunktseminarplätze erfolgt zentral über das Prüfungsamt.
Die Themenausgabe für das WiSe ist immer am letzten Vorlesungstag des vorherigen Sommersemesters. Die Themenausgabe für das SoSe ist immer am letzten Vorlesungstag des vorherigen Wintersemesters. Wichtige Informationen und allgemeine Hinweise zu den Schwerpunktbereichen finden Sie hier.
SoSe 2022
Schwerpunktbereichsseminar zum SB 1 Unternehmensrecht
Themenausgabe: 16.02.2022, 10:00 Uhr am Lehrstuhl (Bernhard-Feilchenfeld-Str. 9, Zollstock)
Vorträge: 12.07.2022, 10:00 Uhr
Schwerpunktbereichsseminar zum SB 10 Steuerrecht und Bilanzrecht
Themenausgabe: 16.02.2022, 10 Uhr am Lehrstuhl (Bernhard-Feilchenfeld-Str. 9, Zollstock)
Vorträge: 11.07.2022, 14:00 Uhr